Kanzleiprofil

Sie suchen einen Rechtsanwalt, der über besondere Kompetenz und Erfahrung insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten verfügt?

  • Immobilien- und Grundstücksrecht
    (einschließlich Dienstbarkeiten, Grundschulden etc.)
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Erbbaurecht
  • Vertragsrecht
  • Erbrecht (Testamentsgestaltung und Geltendmachung
    sowie Abwehr erbrechtlicher Ansprüche)
  • Gesellschaftsrecht
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Dann bin ich für Sie der richtige Ansprechpartner. Denn die vorgenannten Rechtsgebiete waren auch Schwerpunkte meiner vorausgegangenen jahrelangen Tätigkeit als Notar.

Der Notar ist kraft Gesetzes neutraler Betreuer aller Beteiligten. Er darf nicht einseitig beraten. Das ist allein Sache des Rechtsanwalts.

Wegen der Neutralitätspflicht des Notars ist es deshalb häufig angezeigt, sich im Vorfeld einer notariellen Beurkundung anwaltlich beraten zu lassen, um nicht unwissend und leichtfertig auf Rechte zu verzichten. Denn nur der Rechtsanwalt hat ausschließlich Ihre Interessen zu vertreten. So liegt ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit in der Überprüfung von Verträgen, die von einem Notar beurkundet werden sollen oder beurkundet worden sind.

Wenn es etwa um einen Grundstücksverkauf geht, nehme ich die Prüfung sowohl für die Verkäuferseite als auch für die Käuferseite vor, ebenso aber auch für Makler oder sonstige Dritte, die Interesse an der Überprüfung eines solchen Vertrages haben.

Bei der Prüfung eines Vertrages über den Kauf einer Eigentumswohnung aus der Sicht des Käufers ist es wichtig, auch die dazugehörenden Unterlagen zu prüfen, also insbesondere die Teilungserklärung nebst sämtlichen Änderungen, die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft in den letzten Jahren etc.

Sollten Sie darüber hinaus Veranlassung haben, Ansprüche geltend zu machen oder Forderungen abzuwehren, können Sie gern auch meine fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Dabei bin ich stets bemüht, in Ihrem Interesse eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Denn das spart Ihnen Zeit, Nerven und Geld.

Falls sich jedoch ein gerichtliches Verfahren nicht vermeiden lässt, werde ich auch dort mit aller Entschiedenheit und Konsequenz für Sie streiten.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie anwaltliche Unterstützung suchen, weil Sie das Gefühl haben, durch fehlerhaftes Verhalten eines Notars geschädigt zu sein.
Dann geht es um

Notarhaftungsrecht.

In einem Notariat wird regelmäßig sehr sorgfältig und korrekt gearbeitet. Da dort aber auch nur Menschen tätig sind, unterlaufen auch in einem Notariat hin und wieder Fehler. Im schlimmsten Fall hat das den Eintritt eines Schadens bei einem oder mehreren Beteiligten zur Folge.

Wenn Sie Veranlassung zu der Annahme haben, sie könnten durch ein pflichtwidriges Handeln eines Notars geschädigt sein oder geschädigt werden können, bin ich gerne bereit, zu prüfen, ob Ihre Einschätzung zutreffend ist. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werde ich sie bei der Geltendmachung ihres Schadensersatzanspruchs unterstützen, notfalls auch vor Gericht.

Nutzen Sie also meine besondere Kompetenz und Erfahrung. Ich lade Sie dazu ein.

Melden Sie sich in unserem gemeinsamen Sekretariat. Denn als Mitglied einer Bürogemeinschaft mit den Kollegen Süß verfüge ich über alle personellen und technischen Möglichkeiten einer modernen Anwaltskanzlei.

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